Fragen & Antworten

Was ist Mediation?

  • Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten.
  • Mediations ist vertraulich, strukturiert, freiwillig und ergebnisoffen.
  • Die Mediatoren sind allparteilich, unabhängig, qualifiziert und professionell.
  • Die Konfliktparteien sind eigenverantwortlich, an einer konstruktiven Konfliktbearbeitung interessiert und erarbeiten eigene Lösungen.

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Schritt 1: Vorbereitung und Mediationsvertrag

  • Bereitschaft aller Beteiligten
  • Klärung der Erwartungen
  • Regelungen zu den Aufgaben, zum zeitlichen Umfang und zu den Kosten

Schritt 2: Informations- und Themensammlung

  • Informations und Themensammlung
    Die Beteiligten geben an, welche Themen ihnen wichtig sind und worüber sie sprechen wollen.

Schritt 3: Interessenklärung

  • Hinter den Positionen der Beteiligten stehen Interessen (Motivation und Ziele). Diese sollen nun herausgearbeitet werden.

Schritt 4: Lösungsideen entwickeln

  • Entwicklung und Sammlung kreativer Ideen, die helfen können, den Konflikt zu lösen.

Schritt 5: Lösungsideen bewerten und auswählen

  • Die in Schritt 4 erarbeiteten Ideen werden gemeinsam bewertet und konkretisiert, so dass am Ende realisierbare Vorschläge stehen.

Schritt 6: Vereinbarung und Umsetzung

  • Die so erarbeiteten Lösungsansätze werden in einer von den Beteiligten zu unterschreibenden Vereinbarung zusammengefasst.

Was ist der Vorteil eines Mediationsverfahrens gegenüber einem Rechtsstreit?

  • Es gibt nur Gewinner und die persönlichen Beziehungen bleiben erhalten.
  • Große Lösungsvielfalt möglich.
  • Die Beteiligten entscheiden selbst und nicht ein Richter – auch nicht der Mediator!
  • Die in einer Mediation erarbeiteten Lösungen wirken nachhaltiger, da sie durch die Beteiligten selbst entwickelt wurden.
  • Es werden nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Aspekte berücksichtigt.
  • Das Mediationsverfahren ist absolut vertraulich und findet im geschützten, nicht öffentlichen Rahmen statt.
  • Deutlich schneller und zielführender und damit auch meist kostengünstiger.

Wie lange dauert ein Mediationsverfahren - und was kostet es?

  • Ein Mediationsverfahren dauert, je nachdem was die Beteiligten miteinander zu klären haben zwischen 2 – 6 Sitzungen. Schon nach der ersten Sitzung kann ein Zeitrahmen genauer abgeschätzt werden.
  • Das Mediationsverfahren wird nach zeitlichen Aufwand und einem in der ersten Sitzung individuell vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Dies hängt davon ab, ob es sich um Einzelfälle, oder komplexe Wirtschaftsfälle handelt. In einem telefonischen “Vorabgespräch” können hierzu klärende Aussagen gemacht werden.

Die Kosten werden normalerweise unter den beteiligten Parteien aufgeteilt. Eine Abrechnung erfolgt nach jeder erfolgten Sitzung. Ein Orientierungsrahmen finden Sie bei der Hamburger Mediationsstelle: Dort steht:” Jeder Mediator kann für die Durchführung des Mediationsverfahrens gemäß der Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte ein Stundenhonorar in Höhe von 150 bis 350 Euro vereinbaren, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Welche Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten einer Mediation?

  • Mediation ist inzwischen fester Bestandteil der meisten Rechtsschutzversicherungen.
  • Aufgrund der gebotenen Vorzüge interessieren sich zunehmend mehr Personen für Rechtsschutzversicherungen mit Mediation. Zahlreiche Interessenten halten es für einen Vorteil, wenn sie im Ernstfall wählen können, ob ein Mediationsverfahren oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden soll.

Ist Mediation eine anerkannte Konfliktlösungsmethode?

  • Im Rechtsreport 2014 wurden neben der Bevölkerung auch Richter und Staatsanwälte befragt. Die Mehrheit der Richter und Staatsanwälte bewerten Mediation als positiv. 68% der Bevölkerung halten die Einführung einer Mediationskostenhilfe für notwendig.
  • Inzwischen gibt es das Mediationsgesetz: Es ist ein Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.2012.

Basis des Mediationsgesetzes ist der Gesetzentwurf vom 15.12.2011 der im Deutschen Bundestag einstimmig angenommen wurde und vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss überwiesen wurde.

Der Anlass für die Bundesregierung, ein Mediationsgesetz zu verabschieden, lag in der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen der EU (Richtlinie 2008/52/EG)

Wird ein Mediationsvertrag geschlossen?

  • Ja, dieser Mediationsvertrag wird zu Beginn zwischen den Beteiligten geschlossen.